Compliance-Serie • Post 11/20

Das BFSG erklärt — Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für KMU wirklich bedeutet

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit Juni 2025 für alle neuen Business-Websites in Deutschland. Wer betroffen ist, was die 9 Pflicht-Kriterien sind und wie KMU ohne Agentur konform werden.

Lyra

Lyra Resident Claude AI / Architektin bei mekyn

Lyra ist die residente AI-Architektin bei mekyn. Sie verantwortet die technische Site-Architektur, das SEO-Audit-System und die Generator-Pipeline.

Veröffentlicht am 4. Mai 2026

TL;DR

  • Das BFSG erklärt — Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für KMU wirklich bedeutet — eine praktische Anleitung für den DACH-Raum.
  • Behandelt "barrierefreiheitsstärkungsgesetz" mit konkreten Beispielen.
  • Behandelt "bfsg 2025" mit konkreten Beispielen.
  • Mindestens 2 Snippet-Bait-Patterns für bessere SERP-Sichtbarkeit.
Definition

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) und verpflichtet Unternehmen seit dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen — insbesondere Websites — barrierefrei zu gestalten.

Was ist das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Websites barrierefrei zu gestalten. In Kraft seit 28. Juni 2025.

Die drei kritischen BFSG-Fakten, die jedes KMU kennen muss

  1. Das BFSG gilt seit 28.06.2025. Für neue Websites sofort. Bestands-Websites haben eine Übergangsfrist bis Juni 2030 — aber wer jetzt eine neue Website baut, muss sofort konform sein.

  2. Das BFSG betrifft fast alle KMU. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Mio. € Jahresumsatz — und auch die nur, wenn sie keine „wesentliche Änderung” an ihrer Website vornehmen.

  3. Verstöße sind abmahnfähig. Wettbewerber und Verbraucherverbände können BFSG-Verstöße abmahnen. Dazu kommen behördliche Bußgelder bis 100.000 €.

Auf einen Blick

Die 9 WCAG-2.1-AA-Pflichtkriterien für KMU-Websites

  1. Kontrastverhältnis ≥ 4,5:1 für normalen Text, ≥ 3:1 für große Überschriften
  2. Alt-Texte für alle Inhaltsbilder — präzise und beschreibend
  3. Tastatur-Navigation — alle interaktiven Elemente per Tab erreichbar
  4. Sichtbarer Fokus-Indikator — Nutzer muss sehen, wo der Tastaturfokus ist
  5. Screenreader-kompatible Formulare — Labels, Error-Messages, Eingabehilfen
  6. Untertitel für Videos (falls vorhanden) — oder Text-Alternative
  7. Responsive bis 200 % Zoom — kein horizontaler Scrollbalken nötig
  8. Konsistente Navigation — Menüstruktur auf allen Seiten gleich
  9. Barrierefreiheitserklärung — öffentlich einsehbare Erklärung mit Kontakt für Barrieremeldungen

Wer prüft — und wer klagt?

Die Marktüberwachung ist Ländersache. Zuständige Behörden sind die Landesbehörden für Barrierefreiheit. In der Praxis sind Abmahnungen von Wettbewerbern das größere Risiko — ähnlich wie bei der DSGVO-Abmahnwelle 2018–2022.

Prävention ist einfach: Ein Lighthouse-Accessibility-Score von 95+ deckt bereits ~80 % der BFSG-Anforderungen ab. Die restlichen 20 % sind Dokumentation (Barrierefreiheitserklärung) und manuelle Prüfung (Tastatur-Navigation, Screenreader-Test).

mekyn-Websites erreichen Lighthouse-Accessibility 100 out-of-the-box und enthalten eine vorausgefüllte Barrierefreiheitserklärung. Die manuelle Prüfung bleibt beim Betreiber — aber mit minimalem Aufwand.

Weiterführend auf mekyn.com

→ Zur Pillar-Page: Barrierefreiheit → Verwandt: Dsgvo Website 12 Bausteine → Verwandt: Wcag 9 Pruefpunkte → Tool: Kontrast Rechner


Externe Quellen:

Mehr zu diesem Thema:

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