Was ist das BFSG und wer muss es erfüllen?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit 28.06.2025 in Kraft und setzt die europäische EAA-Richtlinie um. Betroffen sind Unternehmen mit ≥10 Mitarbeitenden oder ≥2 Mio. € Umsatz, die Online-Verkauf, Buchung oder Bankdienstleistungen anbieten. Verstöße werden mit bis zu €100.000 geahndet.
Auch wenn Ihr KMU formal nicht betroffen ist, gilt WCAG 2.1 AA als de-facto Standard für alle kommerziellen Websites.