Compliance-Serie • Post 18/20
Impressum richtig schreiben — die § 5 TMG-Pflichtangaben
Ein rechtskonformes Impressum ist Pflicht für jede geschäftsmäßige Website. Welche Angaben § 5 TMG und § 18 MStV verlangen, was bei fehlenden Angaben droht und ein geprüftes Template für KMU.
TL;DR
- Impressum richtig schreiben — die § 5 TMG-Pflichtangaben — eine praktische Anleitung für den DACH-Raum.
- Behandelt "impressum tmg" mit konkreten Beispielen.
- Behandelt "impressum erstellen" mit konkreten Beispielen.
- Mindestens 2 Snippet-Bait-Patterns für bessere SERP-Sichtbarkeit.
Das Impressum ist eine gesetzlich vorgeschriebene Anbieterkennzeichnung für geschäftsmäßige Websites in Deutschland. Die Pflichtangaben ergeben sich aus § 5 TMG (Telemediengesetz) und § 18 MStV (Medienstaatsvertrag).
Wer braucht ein Impressum?
Jede geschäftsmäßige Website — also alle mit Werbung, Affiliate-Links, Produkten oder Dienstleistungen. Private, rein persönliche Seiten ohne geschäftlichen Charakter sind ausgenommen.
Die 8 Pflichtangaben nach § 5 TMG
- Vollständiger Name (natürliche Person) oder Firmenname + Rechtsform (juristische Person)
- Anschrift — ladungsfähig, kein Postfach
- E-Mail-Adresse — unmittelbare elektronische Kontaktaufnahme
- Telefonnummer (freiwillig, aber empfohlen)
- Handelsregister + Registernummer (falls eingetragen)
- Umsatzsteuer-ID (falls vorhanden)
- Berufsrechtliche Angaben (für reglementierte Berufe)
- Datenschutzbeauftragter — Name und Kontakt (falls bestellt)
Zusätzliche Pflichten aus § 18 MStV
Für journalistisch-redaktionelle Websites (auch Blogs): Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen.
Die gute Nachricht: Für die allermeisten KMU-Websites sind die Angaben statisch und ändern sich nur bei Umzug, Umfirmierung oder neuem Datenschutzbeauftragten. Einmal korrekt eingebaut und jährlich auf Aktualität geprüft — mehr Aufwand ist es nicht.
Weiterführend auf mekyn.com
→ Zur Pillar-Page: Dsgvo → Verwandt: Dsgvo Abmahnungen Vermeiden → Tool: Kontrast Rechner
Externe Quellen:
Mehr zu diesem Thema:
Zum DSGVO-HubKeine Kreditkarte · 14 Tage testen · Anti-Lock-In